Der Bundesrat plant evtl. eine neue Gesetzesänderung bezüglich der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitstätte bei der 1% Regelung. Dabei soll die monatliche pauschale Versteuerung nach der 1% Regelung beibehalten werden. Jedoch soll der Zuschlag i.H.v. 0,03 für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitstätte komplett gestrichen werden. Als Gegenleistung soll dann wohl die Entfernungspauschale i.H.v. 0,30 € nicht mehr in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten abziehbar sein. Grundsätzlich ist dies meiner Meinung nach eine ganz gute Lösung. Man muss jetzt einmal abwarten was für Änderungen kommen.
Dezember 14th, 2010
geplante Gesetzesänderung bezgl. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitstätte bei der 1% Regelung!
Juni 27th, 2010
1% Regelung für Firmenwagen und Dienstwagen in der Finanzbuchhaltung
Die 1% Regelung spielt eine große Rolle in der Finanzbuchhaltung, da der zu versteuernde Sachbezug in der monatlichen bzw. vierteljährlichen Buchhaltung erfasst werden muss. Hierbei gilt dies speziell für die Umsatzsteuer, da die der Sachbezug für den Privaten -Nutzungsanteil (1% Regelung) der Umsatzsteuer unterliegt. Diese muss selbstverständlich auch in der Umsatzsteuervoranmeldung erklärt werden.
In der Buchhaltung muss man bei der Verbuchung der 1% Regelung zwischen Arbeitnehmern und Selbständigen unterscheiden. Hierbei werden unterschiedliche Berechnungsmethoden herangezogen.
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