Lohnsteuertabelle

Jeder Arbeitnehmer kennt das Phänomen von seiner Lohn- oder Gehaltsabrechnung – jeden Monat geht ein größerer Anteil seines Bruttoeinkommens in Form von Steuern an den Staat. Diese Steuern sind unterteilt in die Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer, sofern man nicht konfessionslos ist und keiner der großen Kirchen angehört.

Die Steuern werden vom Arbeitgeber vom Lohn einbehalten. Ihre Höhe berechnet sich nach den offiziellen Lohnsteuertabellen. Im Zeitalter von Internet und Computern finden Lohnsteuertabellen auch Eingang in die sogenannten Brutto-Netto-Rechner, mit denen man ausrechnen kann, wie hoch das Nettogehalt bei einem bestimmten Bruttogehalt in etwa sein wird.

Die Lohnsteuertabellen unterscheiden sich in einen allgemeinen Teil für rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und einen besonderen Teil für nicht Rentenversicherungspflichtige wie beispielsweise Beamte. Der Gesetzgeber hat für verschiedene Personengruppen unterschiedliche Pauschalen und Freibeträge vorgesehen, so zum Beispiel für Alleinverdiener, Doppelverdiener und Alleinerziehende mit Kind. Um diese Pauschalen und Freibeträge angemessen berücksichtigen zu können, gibt es insgesamt sechs Lohnsteuerklassen, wobei die Steuerklassen eins bis vier auch Freibeträge für Kinder berücksichtigen. Allerdings gilt zu beachten, dass die Kinderfreibeträge auf Grund des Kindergeldes nur den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer vermindern, nicht aber die Lohnsteuer.

Die Lohnsteuertabelle basiert auf dem Einkommensteuertarif. Will man die Lohnsteuer berechnen, zieht man zuerst die Pauschalen und Freibeträge der jeweiligen Steuerklasse ab und ermittelt dann von dem verbleibenden zu versteuernden Einkommen die Lohnsteuer.

Lohnsteuertabellen sind heute vor allem bei kleineren Betrieben im Einsatz, aber auch in Betrieben mit computergestützter Lohnsteuerberechnung besteht durchaus immer noch Bedarf an den Tabellen, um Steuerabzugsbeträge daraus ablesen zu können. Deshalb gibt es sogenannte Lohnsteuerannäherungstabellen, aus denen die Lohnsteuer zumindest näherungsweise abgelesen werden kann. Sie sind allerdings lediglich als ergänzende Alternative zur computergestützten Lohnsteuerberechnung nach dem sogenannten stufenlosen Formeltarif zu verstehen.

Damit die angewandten Lohnsteuertabellen ihren amtlichen Charakter beibehalten, veröffentlicht das Bundesministerium für Finanzen zum einen einen Programmablaufplan für die computergestützte Lohnsteuerermittlung und zum anderen einen Programmablaufplan für die Erstellung der Lohnsteuertabellen. Damit bleibt sicher gestellt, dass auch bei der manuellen Lohnsteuerberechnung weiterhin nur die einheitlichen und veröffentlichten Lohnsteuertabellen angewandt werden.

Die manuellen Lohnsteuertabellen unterscheiden sich nach der Grund- und nach der Splittingtabelle. Die Grundtabelle findet dabei für alleinstehende Personen Anwendung, die Splittingtabelle für Verheiratete. Sie geben zwar nicht den genauen Wert der abzuziehenden Lohnsteuer wieder, bieten aber in den jeweiligen Stufen einen guten Wert zur Annäherung an die tatsächlich anzusetzende Steuer.

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