Der Bundesrat plant evtl. eine neue Gesetzesänderung bezüglich der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitstätte bei der 1% Regelung. Dabei soll die monatliche pauschale Versteuerung nach der 1% Regelung beibehalten werden. Jedoch soll der Zuschlag i.H.v. 0,03 für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitstätte komplett gestrichen werden. Als Gegenleistung soll dann wohl die Entfernungspauschale i.H.v. 0,30 € nicht mehr in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten abziehbar sein. Grundsätzlich ist dies meiner Meinung nach eine ganz gute Lösung. Man muss jetzt einmal abwarten was für Änderungen kommen.
geplante Gesetzesänderung bezgl. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitstätte bei der 1% Regelung!
Steuervereinfachung: Abgabe der Einkommensteuererklärung nur noch aller 2 Jahre
Wie man aus der Presse entnehmen konnte, plant die Aktuelle Bundesregierung unter Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble eine Steuervereinfachung. Diese soll im groben so aussehen, das die Einkommensteuererklärung nur noch aller zwei Jahre abzugeben ist.
Aktuell werden in Zusammenarbeit mit dem Finanzamt / Steuerverwaltung noch einzelne Maßnahmen besprochen und Zusammengestellt. Auch können wohl die Bundesländer Vorschlagslisten einreichen, welche evtl. zur Berücksichtigung kommen.
Es bleibt abzuwarten was für “Steuererleichterungen” kommen werden. Meiner Meinung nach ist eine bloße Verlängerung der Abgabe für die Einkommensteuererklärung keine Erleichterung für den Steuerpflichtigen und auch nicht für die Steuerverwaltung und Finanzämter.
Warten wir es einfach mal an.