Die 1% Regelung spielt eine große Rolle in der Finanzbuchhaltung, da der zu versteuernde Sachbezug in der monatlichen bzw. vierteljährlichen Buchhaltung erfasst werden muss. Hierbei gilt dies speziell für die Umsatzsteuer, da die der Sachbezug für den Privaten -Nutzungsanteil (1% Regelung) der Umsatzsteuer unterliegt. Diese muss selbstverständlich auch in der Umsatzsteuervoranmeldung erklärt werden.
In der Buchhaltung muss man bei der Verbuchung der 1% Regelung zwischen Arbeitnehmern und Selbständigen unterscheiden. Hierbei werden unterschiedliche Berechnungsmethoden herangezogen.
Berechnung für Selbständige:
Für Selbständige/Unternehmer wie z.B. Einzelunternehmen wird die 1% Regel wie folgt berechnet und verbucht. Dabei gehen wir bei der Beispielberechnung von einer monatlichen Versteuerung des Sachbezugswertes aus.
| 1% vom Bruttolistenpreis (1% von 50.000 €) | ||
| = | unentgeltliche Wertabgabe (Privater Nutzungsanteil) | 500 € |
| - | 20% Umsatssteuerfreie Kosten | -100 € |
| = | Privater Nutzungsanteil (ohne Umsatzsteuer) | 400 € |
| + | gesetzliche Umsatzsteuer (derzeit 19%) | 76 € |
| = | Privater Nutzungsanteil (inkl. Umsatzsteuer) | 476 € |
Berechnung Arbeitnehmer:
| 1% vom Bruttolistenpreis (1% von 50.000 €) | ||
| = | unentgeltliche Wertabgabe (Privater Nutzungsanteil) | 500 € |
| = | Privater Nutzungsanteil (inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer) | 500 € |
Eventuell kommt hier noch ein Zuschlag für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in Höhe von 0,03€ des inländischen Bruttolistenpreis für jeden Entfernungskilometer hinzu.
Verbuchung für Selbständige:
Die Berechnung der 1% Regelung erfolgt wie oben im Beispiel erläutert und verbucht wird diese in der monatlichen Buchhaltung wie folgt:
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576 €
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“unentgeltliche Wertabgabe” AN | |
| “Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens (ohne Umsatzsteuer)” |
100 € |
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| “Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens (mit Umsatzsteuer)” |
400 € |
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| “Umsatzsteuer 19%” |
76 € |
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Verbuchung für Arbeitnehmer:
Die Berechnung der 1% Regelung erfolgt wie oben im Beispiel erläutert und verbucht wird diese in der monatlichen Buchhaltung wie folgt:
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500 €
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“unentgeltliche Wertabgabe” AN | |
| “Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens (mit Umsatzsteuer)” |
420,17 € |
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| “Umsatzsteuer 19%” |
79,83 € |
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14. Juli 2010 um 18:14