Juni 27th, 2010
Bei der Beleglosen/digitalen Buchhaltung muss der Mandant keinen Belegordner mehr zu dem Steuerberater oder seinem Buchhalter bringen. Es entfällt der komplette Transfer der Papierrechnungen sowie der Bankauszüge.
Weiter Informationen folgen in den nächsten Tage!
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Benutzen Sie hierfür einfach unser Kontaktformular!
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Juni 27th, 2010
Die 1% Regelung spielt eine große Rolle in der Finanzbuchhaltung, da der zu versteuernde Sachbezug in der monatlichen bzw. vierteljährlichen Buchhaltung erfasst werden muss. Hierbei gilt dies speziell für die Umsatzsteuer, da die der Sachbezug für den Privaten -Nutzungsanteil (1% Regelung) der Umsatzsteuer unterliegt. Diese muss selbstverständlich auch in der Umsatzsteuervoranmeldung erklärt werden.
In der Buchhaltung muss man bei der Verbuchung der 1% Regelung zwischen Arbeitnehmern und Selbständigen unterscheiden. Hierbei werden unterschiedliche Berechnungsmethoden herangezogen.
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Juni 20th, 2010
Die Lohnsteuer ist eine direkte Steuer, welche vom Arbeitnehmer (nicht selbständig) bezahlt wird. In der Regel hält der Arbeitgeber die Lohnsteuer über die monatliche Lohnabrechnung ein (gesetzliche Regelung) und führt diese an das Finanzamt ab.
Arbeitnehmer können über die Lohnsteuertabellen prüfen, ob ihr Arbeitgeber die Lohnsteuer zutreffend berechnet hat und in richtiger Höhe an das Finanzamt überwiesen hat.
Im Internet findet man sehr viele Informationen rund um die Lohnsteuertabellen, wobei viele aktuelle Steuertabellen kostenpflichtig sind.
Wenige wissen das es offizielle Webseiten gibt, auf denen man den Lohnsteuerabzug prüfen oder die aktuellen Lohnsteuertabellen herunterladen kann.
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Juni 20th, 2010
Bei der Zusammenfassenden Meldung (ZM Meldung) kommt es ab dem 01. Juli 2010 zu Änderungen, welche Sie in der laufenden Buchhaltung beachten sollten.
Das Bundeszentralamt für Steuern hat hierfür eine Informationsseite eingerichtet auf welcher Sie umfangreiche Informationen rund um die Änderungen der ZM-Meldung zum 01. Juli 2010 erhalten.
Mit einem BMF-Schreiben vom 15.06.2010, welches wir hier im Anhang als Download bereitstellen, weist die oberste Finanzbehörde der Länder auf die Änderungen zum 01. Juli 2010 hin.
Bereits schon ab dem 01. Januar 2010 wurde Änderungen bei der Abgabe der Zusammenfassenden Meldung vorgenommen, wobei diese sich speziell auf die Abgabe der ZM-Meldung bezogen.
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