Der Bundesrat plant evtl. eine neue Gesetzesänderung bezüglich der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitstätte bei der 1% Regelung. Dabei soll die monatliche pauschale Versteuerung nach der 1% Regelung beibehalten werden. Jedoch soll der Zuschlag i.H.v. 0,03 für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitstätte komplett gestrichen werden. Als Gegenleistung soll dann wohl die Entfernungspauschale i.H.v. 0,30 € nicht mehr in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten abziehbar sein. Grundsätzlich ist dies meiner Meinung nach eine ganz gute Lösung. Man muss jetzt einmal abwarten was für Änderungen kommen.
geplante Gesetzesänderung bezgl. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitstätte bei der 1% Regelung!
Steuervereinfachung: Abgabe der Einkommensteuererklärung nur noch aller 2 Jahre
Wie man aus der Presse entnehmen konnte, plant die Aktuelle Bundesregierung unter Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble eine Steuervereinfachung. Diese soll im groben so aussehen, das die Einkommensteuererklärung nur noch aller zwei Jahre abzugeben ist.
Aktuell werden in Zusammenarbeit mit dem Finanzamt / Steuerverwaltung noch einzelne Maßnahmen besprochen und Zusammengestellt. Auch können wohl die Bundesländer Vorschlagslisten einreichen, welche evtl. zur Berücksichtigung kommen.
Es bleibt abzuwarten was für “Steuererleichterungen” kommen werden. Meiner Meinung nach ist eine bloße Verlängerung der Abgabe für die Einkommensteuererklärung keine Erleichterung für den Steuerpflichtigen und auch nicht für die Steuerverwaltung und Finanzämter.
Warten wir es einfach mal an.
Beitragsbemessungsgrenze 2010
Beitragsbemessungsgrenze 2010
| Beitragsbemessungsgrenze |
West (Brutto monatlich) in €
|
Ost (Brutto monatlich) in €
|
| Krankenversicherung |
3.750,00
|
3.750,00
|
| Pflegeversicherung |
3.750,00
|
3.750,00
|
| Rentenversicherung |
5.500,00
|
4.650,00
|
| Arbeitslosenversicherung |
5.500,00
|
4.650,00 |
Die Beitragsbemessungsgrenzen stellen die Höchstgrenze dar, bis zu welcher Beiträge für die Sozialversicherung vom Lohn/ Gehalt abgezogen werden. Alles was über der Beitragsbemessungsgrenze als Lohn/Gehalt bezahlt wird, unterliegt nicht mehr der Sozialversicherung.
Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) 2010
Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) 2010
| Versicherungspflichtgrenze 2010 | West | Ost | ||
| Monat in € | Jahr in € | Monat in € | Jahr in € | |
| Krankenversicherung | 4.163,00 | 49.950,00 | 4.163,00 | 49.950,00 |
| Pflegeversicherung | 4.163,00 | 49.950,00 | 4.163,00 | 49.950,00 |
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze ist wichtig für die Beurteilung der Versicherungspflicht in der Sozialversicherung. So ist zum Beispiel beider Überschreitung der JAEG der Wechsel von einer gesetzlichen Krankenkasse zur privaten Krankenkasse möglich. Hier besteht ein Wahlrecht! Alle Arbeitnehmer, welche die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigen, sind in der gesetzlichen Krankenkasse Pflichtversichert.
Sozialversicherung 2010
Sozialversicherungsbeiträge 2009 in Tabellenform:
| Gesamtbeitragssatz
|
Arbeitnehmerbeitrag | Arbeitgeberbeitrag | |
| Krankenversicherung | Allgemein: 14,9%
Ermäßigt: 14,3% |
Allgemein: 7,9% *
Ermäßigt: 7,6% * |
Allgemein: 7,0%
Ermäßigt: 6,7% |
| Pflegeversicherung
für Kinderlose ab 23.Lj. |
1,95%
2,2% |
0,975%
1,225% |
0,975% |
| Rentenversicherung | 19,9% | 9,95% | 9,95% |
| Arbeitslosenversicherung
Erhöhung ab 1.7.2010 |
2,8%
3,0% |
1,4%
1,5% |
1,4%
1,5% |
* zuzüglich dem 0,9% Arbeitnehmeraufschlag für Zahnersatz
Die Beitragsbemessungsgrenzen 2010 sowie die Jahresarbeitsentgeldgrenzen 2010 können Sie dem folgendem Link/Beitrag entnehmen.
Beleglose Finanzbuchhaltung (Fibu) – was ist das?
Bei der Beleglosen/digitalen Buchhaltung muss der Mandant keinen Belegordner mehr zu dem Steuerberater oder seinem Buchhalter bringen. Es entfällt der komplette Transfer der Papierrechnungen sowie der Bankauszüge.
Weiter Informationen folgen in den nächsten Tage!
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Benutzen Sie hierfür einfach unser Kontaktformular!
1% Regelung für Firmenwagen und Dienstwagen in der Finanzbuchhaltung
Die 1% Regelung spielt eine große Rolle in der Finanzbuchhaltung, da der zu versteuernde Sachbezug in der monatlichen bzw. vierteljährlichen Buchhaltung erfasst werden muss. Hierbei gilt dies speziell für die Umsatzsteuer, da die der Sachbezug für den Privaten -Nutzungsanteil (1% Regelung) der Umsatzsteuer unterliegt. Diese muss selbstverständlich auch in der Umsatzsteuervoranmeldung erklärt werden.
In der Buchhaltung muss man bei der Verbuchung der 1% Regelung zwischen Arbeitnehmern und Selbständigen unterscheiden. Hierbei werden unterschiedliche Berechnungsmethoden herangezogen.
Lohnsteuertabellen 2010
Die Lohnsteuer ist eine direkte Steuer, welche vom Arbeitnehmer (nicht selbständig) bezahlt wird. In der Regel hält der Arbeitgeber die Lohnsteuer über die monatliche Lohnabrechnung ein (gesetzliche Regelung) und führt diese an das Finanzamt ab.
Arbeitnehmer können über die Lohnsteuertabellen prüfen, ob ihr Arbeitgeber die Lohnsteuer zutreffend berechnet hat und in richtiger Höhe an das Finanzamt überwiesen hat.
Im Internet findet man sehr viele Informationen rund um die Lohnsteuertabellen, wobei viele aktuelle Steuertabellen kostenpflichtig sind.
Wenige wissen das es offizielle Webseiten gibt, auf denen man den Lohnsteuerabzug prüfen oder die aktuellen Lohnsteuertabellen herunterladen kann.
Zusammenfassende Meldung (ZM Meldung) – Änderungen zum 01. Juli 2010
Bei der Zusammenfassenden Meldung (ZM Meldung) kommt es ab dem 01. Juli 2010 zu Änderungen, welche Sie in der laufenden Buchhaltung beachten sollten.
Das Bundeszentralamt für Steuern hat hierfür eine Informationsseite eingerichtet auf welcher Sie umfangreiche Informationen rund um die Änderungen der ZM-Meldung zum 01. Juli 2010 erhalten.
Mit einem BMF-Schreiben vom 15.06.2010, welches wir hier im Anhang als Download bereitstellen, weist die oberste Finanzbehörde der Länder auf die Änderungen zum 01. Juli 2010 hin.
Bereits schon ab dem 01. Januar 2010 wurde Änderungen bei der Abgabe der Zusammenfassenden Meldung vorgenommen, wobei diese sich speziell auf die Abgabe der ZM-Meldung bezogen.